Die elektronische Patientenakte kommt

Patientenschutzgesetz

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können wichtige Gesundheitsdaten digital und sicher abgespeichert werden. Mit dem Patientendatenschutzgesetz werden solche Angebote noch genauer für die Patienten definiert und sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Die elektronische Patientenakte wird ab 2021 von Ihrer Krankenkasse angeboten und von Ihrem Arzt befüllt. Sie bietet Platz für Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder, später auch für den Impfausweis oder Mutterpass. Dabei haben Sie als Patient jederzeit einen Überblick über Ihre Daten und entscheiden selbst, was gespeichert wird und wer auf Ihre ePA zugreifen kann.

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