Wechselwirkungen bei Medikamenten

Was Essgewohnheiten mit Medikamenten zu tun haben? So einiges! Ob das Medikament vor, zum oder nach dem Essen eingenommen wird, kann für die erwünschte Wirkung entscheidend sein. Neben dem Zeitpunkt können aber auch Lebensmittel die Wirksamkeit von Medikamenten beeinflussen. Der Verzehr von Grapefruits verstärkt beispielsweise die Wirkung vieler Arzneimittel. Informieren Sie sich deshalb vor der Einnahme eines neuen Medikaments, welche Wechselwirkungen zu beachten sind. Dazu beraten wir Sie auch gerne in unserer Apotheke vor Ort!

Grapefruit kann die Wirkung von Medikamenten verändern

Corona-Warn-App zeigt den Status an

Die Corona-Warn-App verfügt über eine neue Funktion: Die Zertifikate zeigen nun den aktuellen Statusnachweis (3G, 3G plus, 2G oder 2G plus) an. Aber: Bei Geimpften oder Genesenen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, wird die Statusanzeige nicht korrekt angezeigt. Wer geboostert ist, muss bei einer 2G-Plus-Regelung eigentlich keinen aktuellen Test vorlegen. Die Warn-App berücksichtigt diese Regelung aber (noch) nicht. Es wird zurzeit daran gearbeitet, dass die App die Zertifikate von Auffrischungsimpfungen einbezieht, heißt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums. Es werde außerdem an einer Lösung für Genesene gearbeitet, die ihre zweite Impfung bisher nicht als Auffrischungsimpfung hinterlegen konnten.

Corona Warn App: Neue Funktionen und ein Fehler

Fetthaltige Pflege bei Kälte

Kalte Temperaturen draußen und trockene Heizungsluft im Haus entziehen der Haut viel Feuchtigkeit. Die Haut braucht im Winter deshalb mehr Pflege als im Sommer. Aber aufgepasst: Cremes, die hauptsächlich Wasser enthalten, könnten bei starkem Frost auf der Haut gefrieren. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Creme mit einer fetthaltigen Zubereitung zu verwenden. Dazu beraten wir Sie auch gerne in der Apotheke vor Ort.

Hautpflege im Winter anpassen

Kleiner Pieks, schmerzender Arm?

Häufig schmerzt der Arm nach einer Impfung. Das ist zwar unangenehm, aber meistens nicht weiter schlimm. Mit ein paar Tipps können Sie den Schmerzen vorbeugen: Wählen Sie zunächst den Arm für die Impfung aus, den Sie im Alltag weniger brauchen. Bei Rechtshändern ist das in der Regel der linke Arm, bei Linkshändern ist es umgekehrt. Lassen Sie den Arm während der Impfung locker hängen und verzichten Sie am Impftag auf Sport. Eine Schwellung rund um die Einstichstelle können Sie mit einem Kühlpack oder Salben aus der Apotheke lindern – sprechen Sie uns dazu gerne an. Achtung: Wenn die Schmerzen besonders stark und lang anhaltend sind, suchen Sie lieber einen Arzt auf.

Ein schmerzender Arm ist nach der Impfung normal

Corona-Warn-App springt auf Rot

Eine rote „Erhöhtes Risiko“-Meldung in der Corona-Warn-App bedeutet Folgendes: Sie sind jemandem über einen längeren Zeitraum begegnet, der später nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Dabei handelt es sich um einen wichtigen und ernst zu nehmenden Hinweis. Dennoch wichtig: Nicht in Panik geraten und wissen, was zu tun ist. Wer die rote Meldung auf dem Smartphone sieht, sollte sich möglichst nach Hause begeben und mit dem Hausarzt, dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Gut zu wissen ist auch, dass man bei einer roten Warnmeldung Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hat.

Corona Warn App auf rot

Zuzahlungsbefreiung für 2022 beantragen

Neues Jahr, neue Zuzahlungsbefreiung? Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Zuzahlung leisten – diese liegt zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament. Allerdings können sich Patienten davon befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) bei sämtlichen Zuzahlungen in der Gesundheitsversorgung erreicht wird. Man kann das sogar jetzt schon für das ganze Kalenderjahr 2022 tun, aber nur auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal APONET können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln und herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben:

Quelle: https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner

APONET-Zuzahlungsrechner
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