Das E-Rezept kommt!

Statt wie bisher auf Papier kommt die ärztliche Verordnung ab dem Jahr 2022 auf Ihr Smartphone: Jede Vor-Ort-Apotheke wird dann E-Rezepte einlösen können. Es wird für das E-Rezept eine bundeseinheitliche Handy-App geben, mit der Sie Ihr E-Rezept an uns oder jede andere Apotheke weiterleiten können. Keine Sorge: Die Möglichkeit eines Papierausdrucks mit einem Code besteht zunächst weiterhin.

Auch in unserer Apotheke laufen die Vorbereitungen für das E-Rezept auf Hochtouren. Die notwendigen Apothekenkarten, Konnektoren und Kartenlesegeräte müssen allein aus Sicherheitsgründen schon im Einsatz sein, bevor es für Sie als Patienten losgeht.

Das E-Rezept kommt

Geld zurück beim Grünen Rezept

Auf einem Grünen Rezept empfehlen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel. Patienten müssen die Medikamente zunächst selbst bezahlen. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten allerdings teilweise oder ganz zurück. Dafür müssen Sie das Grüne Rezept mit der Quittung aus der Apotheke einreichen. Je nach Krankenkasse werden bis zu 400 Euro im Jahr für rezeptfreie Arzneimittel erstattet. Welche Regelungen für Ihre Krankenkasse gelten, können Sie in einer Liste auf dem Verbraucherportal APONET nachlesen.

Grünes Rezept einreichen

Zuzahlungsbefreiung für 2021 beantragen

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament leisten. Patienten können sich allerdings davon befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) bei allen Zuzahlungen in der Gesundheitsversorgung erreicht wird. Man kann das sogar jetzt schon für das ganze Kalenderjahr 2021 tun, aber nur auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal APONET können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln und herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben.

Zuzahlungsbefreiung Medikamente 2021 beantragen

Schweigepflicht in Apotheken

Nicht nur für Ärzte, auch für Apothekenpersonal gilt die Schweigepflicht. Das betrifft alle persönlichen Informationen über Patienten – von Erkrankungen über abgegebene Arzneimittel bis zur Lebenssituation. Und daran halten sich alle aus unserem Team! Die Vertraulichkeit gilt auch gegenüber Angehörigen des Patienten. Wenn Sie mit uns über Ihre Gesundheit sprechen, erfährt das niemand anders.

Schweigepflicht des Apothekers

Wechseljahre und mentale Folgen

Plötzliche Schweißausbrüche und Schlafprobleme: Das sind typische Beschwerden, von denen Frauen in den Wechseljahren berichten. Die hormonellen Schwankungen können sich auch auf das Gedächtnis auswirken. Denn der Körper reduziert die Östrogen-Produktion. So sinkt die Lebensdauer vieler Nervenzellen. Die mögliche Folge: Vergesslichkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Um den Geist bewusst zu stärken, versuchen Sie doch mal, Gedächtnistrainings in Ihren Alltag zu integrieren.

Mentale Folgen Wechseljahre

Patientengeschichte Mike

Mike erkrankt mit 30 Jahren an Multipler Sklerose. Für den gelernten Zimmermann zerbricht der Traum, auf Wanderschaft zu gehen. Plötzlich sieht er sich mit einer Krankheit konfrontiert, von der er „überhaupt nichts“ weiß. Heute ist Mike 48 Jahre alt. Frust lässt er trotz MS nicht aufkommen.
Mehr über Mike und seine Geschichte erfahren Sie hier: www.mikes-geschichte.de

Patientengeschichten
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