Dosierungsangabe nützt Patienten

Ab November müssen Ärzte auf jedem Rezept eine Angabe zur Dosierung des entsprechenden Medikaments machen. Das sieht die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. So sollen zukünftig Dosierungs- und andere Medikationsfehler vermieden und das Patientenrisiko verringert werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Verfügt der Patient über eine vom Arzt schriftlich erstellte Dosierungsanweisung oder über einen Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel enthält, ist die Angabe keine Pflicht. Im Apothekenalltag steht die sichere und wirksame Versorgung unserer Patienten an erster Stelle. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

Dosierungsangabe ist Pflicht

Kostenloser Coronatest bei einem roten Hinweis

Die Corona-Warn-App soll helfen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Deshalb ist die kostenfreie App neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz ein wirksames Mittel im Kampf gegen das Coronavirus. Übrigens: Wenn die Corona-Warn-App Ihnen einen roten Hinweis anzeigt, können Sie sich kostenlos bei Ihrem Arzt auf das Coronavirus testen lassen.

Corona Warn App

Die elektronische Patientenakte kommt

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können wichtige Gesundheitsdaten digital und sicher abgespeichert werden. Mit dem Patientendatenschutzgesetz werden solche Angebote noch genauer für die Patienten definiert und sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Die elektronische Patientenakte wird ab 2021 von Ihrer Krankenkasse angeboten und von Ihrem Arzt befüllt. Sie bietet Platz für Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder, später auch für den Impfausweis oder Mutterpass. Dabei haben Sie als Patient jederzeit einen Überblick über Ihre Daten und entscheiden selbst, was gespeichert wird und wer auf Ihre ePA zugreifen kann.

Patientenschutzgesetz

Dem Herbstblues entgegenwirken

Mit dem Herbstanfang startet auch die dunkle Jahreszeit. Das Sonnenlicht wird weniger, die Tage kürzer. Manche Menschen fühlen sich müde, sind unmotiviert und antriebslos. Der Herbstblues hat sie gepackt. Gegen das Überbleibsel aus Winterschlaf-Zeiten der Urmenschen helfen die richtige Beleuchtung, ein gesundes Maß an Bewegung, wohltuende Gespräche mit unseren Lieblingsmenschen und eine ausgewogene Ernährung.

Herbstblues

Nahrungsergänzungsmittel: Vorsicht vor Wechselwirkungen

Wechselwirkungen treten nicht nur zwischen unterschiedlichen Medikamenten auf. Auch die Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen. Einige Antibiotika dürfen zum Beispiel nicht zusammen mit Kalzium eingenommen werden. Die Gefahr von Wechselwirkungen ist allerdings auf den meisten NEM nicht angegeben. Um sich zu schützen, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Medikamente zusammen mit NEM einnehmen.

Nahrungsergänzungsmittel

Medikationsplan

Wer drei oder mehr rezeptpflichtige Medikamente gleichzeitig einnimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Der hilft, den Überblick zu behalten und Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden. In der Regel erstellt der Hausarzt den Medikationsplan und listet dort Angaben zu den verordneten Medikamenten, der Einnahme und den Grund für die Medikation auf. Ärzte und Apotheker haben so eine schnelle Orientierung über die Arzneimitteleinnahme der Patienten. Denken Sie daran, den Medikationsplan zum Arzt und in die Apotheke mitzunehmen.

Medikationsplan
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