Corona-Schnelltests für zu Hause sind geplant

Bislang sind Corona-Schnelltests nur für Ärzte, medizinische Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen verfügbar. Bald soll es auch Antigen-Tests für Privatpersonen geben. Dazu plant das Gesundheitsministerium Selbsttests, die einfacher zu handhaben sind und dennoch zuverlässige Ergebnisse liefern. Aber das ist Zukunftsmusik: Bislang gibt es noch keine Tests für die Anwendung durch Laien. Zurzeit arbeiten Unternehmen an der Zulassung. Die Schnelltests für zu Hause würden dann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten.

Antigen Schnelltests für Zuhause geplant

Wie wird man PTA?

In nahezu jeder Apotheke arbeiten neben den Apothekern auch PTA (Pharmazeutisch-technische Assistenten). Sie beraten Patienten bei der Medikamentenabgabe, stellen Rezepturen her und prüfen Arzneimittel. Die Ausbildung als PTA ist medizinisch-naturwissenschaftlich ausgerichtet und dauert zweieinhalb Jahre. Dazu gehören sechs Monate praktische Ausbildung in der Apotheke. Wer möchte, kann sich später in verschiedenen Bereichen weiterbilden, zum Beispiel in der Ernährungsberatung oder sogar ein Pharmaziestudium anschließen. Neben Apotheken arbeiten PTA auch in Krankenhäusern oder in der Industrie.

Wie wird man PTA?

Mehrfachverwendung von FFP2-Masken

Grundsätzlich sind FFP2-Masken zum einmaligen Gebrauch vorgesehen. Allerdings werden sie im Privatbereich oft mehrfach getragen. Um herauszufinden, welche Möglichkeiten oder gar Risiken die Mehrfachverwendung der FFP2-Masken mit sich bringt, fördert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktuell ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster. Und das sind die vorläufigen Ergebnisse: Bei einer siebentätigen Trocknung der FFP2-Maske bei Raumluft (Achtung: nicht auf die Heizung legen!) wird die Menge der Coronaviren auf ein akzeptables Maß verringert. Außerdem zeigen die bisherigen Untersuchungen, dass man die infektiösen Viren auch durch eine Desinfektion im Backofen inaktivieren kann. Die Wissenschaftler betonen, dass es bei beiden Verfahren außerordentlich wichtig ist, den Anweisungen exakt zu folgen.

FFP2-Masken mehrfach verwenden

Das E-Rezept kommt!

Statt wie bisher auf Papier kommt die ärztliche Verordnung ab dem Jahr 2022 auf Ihr Smartphone: Jede Vor-Ort-Apotheke wird dann E-Rezepte einlösen können. Es wird für das E-Rezept eine bundeseinheitliche Handy-App geben, mit der Sie Ihr E-Rezept an uns oder jede andere Apotheke weiterleiten können. Keine Sorge: Die Möglichkeit eines Papierausdrucks mit einem Code besteht zunächst weiterhin.

Auch in unserer Apotheke laufen die Vorbereitungen für das E-Rezept auf Hochtouren. Die notwendigen Apothekenkarten, Konnektoren und Kartenlesegeräte müssen allein aus Sicherheitsgründen schon im Einsatz sein, bevor es für Sie als Patienten losgeht.

Das E-Rezept kommt

Geld zurück beim Grünen Rezept

Auf einem Grünen Rezept empfehlen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel. Patienten müssen die Medikamente zunächst selbst bezahlen. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten allerdings teilweise oder ganz zurück. Dafür müssen Sie das Grüne Rezept mit der Quittung aus der Apotheke einreichen. Je nach Krankenkasse werden bis zu 400 Euro im Jahr für rezeptfreie Arzneimittel erstattet. Welche Regelungen für Ihre Krankenkasse gelten, können Sie in einer Liste auf dem Verbraucherportal APONET nachlesen.

Grünes Rezept einreichen

Zuzahlungsbefreiung für 2021 beantragen

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament leisten. Patienten können sich allerdings davon befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) bei allen Zuzahlungen in der Gesundheitsversorgung erreicht wird. Man kann das sogar jetzt schon für das ganze Kalenderjahr 2021 tun, aber nur auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal APONET können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln und herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben.

Zuzahlungsbefreiung Medikamente 2021 beantragen
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